Lexikon
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Mobiles Datenerfassungsgerät, welches vor Ort von einem Quick Automatenmodul die Umsätze übernimmt und diese mittels Modem über Wählleitung bei PayLife einreicht.
Regelt die Abwicklung von unbaren Zahlungen beim Vertragsunternehmen, die mit einem im Chipspeicher der Chipkarte des Kunden geladenen Geldbetrag vorgenommen werden. Der Quick Akzeptanzvertrag wird zwischen PayLife und dem Vertragsunternehmen abgeschlossen.
Umgangssprachlich für in Karten eingebaute Mikroprozessoren, die unter anderem die Quick Funktion enthalten.
Bankomat, SB-Ladeterminal und Bank-PC/SB-Ladeterminal mit Schalterfunktionalität.
Wie bei der herkömmlichen Geldbörse mit Münz- und Papiergeld muss auch die Elektronische Geldbörse vor der Verwendung mit (elektronischem) Geld ausgestattet – also geladen – werden. Dieser Ladevorgang (mit max. € 400,–) kann bei Bankomaten, SB-Terminals in Foyers der Geldinstitute gegen Belastung des eigenen Kontos oder am Bankschalter vieler Geldinstitute gegen Bargeld durchgeführt werden.
Zahlterminal, welches nur Quick Zahlungen akzeptiert.
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Quick Reklamationsformular
Sollte der Quick Chip aufgrund eines Funktionsfehlers nicht entladen oder nicht mehr für Zahlungen verwendet werden können, ist ein Reklamationsformular auszufüllen. Dieses wird zusammen mit der Karte an PayLife, Abt. Maestro-Quick-Service, gesendet. PayLife überweist den geladenen Betrag auf das vom Karteninhaber angegebene Konto.
Bei jeder Quick Ladung und Quick Zahlung wird der aktuelle Quick Saldo sowohl vor der Ladung / Zahlung als auch nach der Ladung / Zahlung angezeigt. Um den aktuellen Quick Saldo jederzeit feststellen zu können, werden von PayLife sogenannte Value Checker angeboten.
Chipkarte mit Quick Funktion, welche nicht an ein Konto gebunden ist und von PayLife ausgegeben wird.
Bankomat-Kasse, Automat mit integriertem Quick Modul (z.B. Getränke-, Snack,- Zigaretten-, Fahrscheinautomat) und Quick-Only-Terminal.
Der Karteninhaber kann das auf seiner Karte geladene Geld bei allen Quick-fähigen Bankomat-Kassen, Quick Automatenmodulen und Quick-Only-Terminals in ganz Österreich und im Internet für bargeldlose Zahlungen verwenden. Das Unterschreiben eines Beleges oder die Eingabe eines PIN Codes ist bei Zahlvorgängen mit der Elektronischen Geldbörse nicht erforderlich.
Unter diesem Markennamen betreibt und vermarktet PayLife österreichweit die Elektronische Geldbörse im Auftrag der Geldinstitute.