Lexikon
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Unter Chipkarte versteht man eine Karte, die vorzugsweise aus Kunststoff besteht und einen oder mehrere Halbleiterbausteine enthält. Eine Chipkarte kann als Speicherkarte oder als Mikroprozessorkarte ausgeführt sein. Die Funktion einer Elektronischen Geldbörse setzt die Verwendung einer Mikroprozessorkarte voraus, wobei der dabei verwendete Chip über einen Mikrocontroller mit CPU, einen flüchtigen Speicher (RAM) und einen nicht flüchtigen Speicher (ROM, EEPROM) verfügt.
Möchte ein Kunde im Internet Waren und Dienstleistungen mittels Karte mit Quick Funktion online bezahlen, ist neben dem Internet-Zugang, einem geladenen Quick Chip auch ein Chipkartenleser notwendig.
die „blaue“ MasterCard mit zukaufbarem Versicherungsschutz
Um die Sicherheit im Fernabsatzgeschäft zu erhöhen, existiert seit kurzem die Möglichkeit, bei der Autorisierung der Kreditkarte neben Kreditkartennummer und Ablaufdatum auch den international mit CVC bezeichneten Sicherheitscode (Cardholder Verification Code) als zusätzliches Merkmal der MasterCard zu überprüfen. Dieser CVC Code ist eine dreistellige Zahlenkombination (die letzten drei Ziffern der Nummer im Unterschriftsstreifen auf der Rückseite jeder MasterCard) und wird bei einer Zahlung mit physischer Vorlage der Kreditkarte nicht auf den Beleg übertragen. Ein Missbrauch im Fernabsatz ausschließlich mit den Daten, die auf einem Zahlungsbeleg abgebildet sind (sofern der CVC2 Code des Kunden abgeprüft wird), soll damit verhindert werden. Aus diesem Grund wird ausdrücklich empfohlen, die Möglichkeit der Abfrage dieses Sicherheitsmerkmals zu nutzen.
besteht aus den drei letzten Ziffern der Zahl im Unterschriftsfeld auf der Rückseite der Karte. Dieser Code wird vorwiegend bei Internet-Käufen verlangt.