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Änderung der Kundenrichtlinien für Quickwertkarten


Liebe Kundin! Lieber Kunde!
 
Per 1. Jänner 2008 wurde im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Novelle des BWG) auch eine Bestimmung aufgenommen, die Quick Wertkarten betrifft:
 
Der pro Kalenderjahr über wiederbeladbare, anonyme Quick–Wertkarten abgewickelte Betrag darf die Summe von EUR 2.500,- nicht überschreiten.
 
Um diese gesetzliche Vorschrift einzuhalten und eine Überschreitung der Betragsgrenze bei Wertkarten und Affinity Karten (Schüler- und Studentenkarten) auszuschließen, musste der Gesamtladebetrag pro Jahr auf EUR 2.500,- beschränkt werden.

Was bedeutet das für Sie?  
Ab 04. November 2008 wird bei Ladeaufträgen zu Quick Wertkarten der Auftrag dann nicht ausgeführt, wenn die Summe der bereits im Kalenderjahr durchgeführten Ladungen plus des neuen Auftrag den  Gesamtladebetrag von EUR 2.500,- überschreitet.

Welche Karten sind davon betroffen? 
Die Änderung betrifft ausschließlich anonyme Quick Wertkarten und Affinity Wertkarten.
Die Quick Börse auf Ihrer Maestro Bankomatkarte unterliegt keiner betraglichen Einschränkung.
  Download der aktuellen Kundenrichtlinien (pdf)


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