Änderung der Kundenrichtlinien für Quickwertkarten
Liebe Kundin! Lieber Kunde!
Per 1. Jänner 2008 wurde im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der
Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Novelle des BWG) auch eine Bestimmung aufgenommen, die
Quick Wertkarten betrifft:
Der pro Kalenderjahr über wiederbeladbare, anonyme Quick–Wertkarten abgewickelte Betrag darf
die Summe von EUR 2.500,- nicht überschreiten.
Um diese gesetzliche Vorschrift einzuhalten und eine Überschreitung der Betragsgrenze bei
Wertkarten und Affinity Karten (Schüler- und Studentenkarten) auszuschließen, musste der
Gesamtladebetrag pro Jahr auf EUR 2.500,- beschränkt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Ab 04. November 2008 wird bei Ladeaufträgen zu Quick Wertkarten der Auftrag dann nicht
ausgeführt, wenn die Summe der bereits im Kalenderjahr durchgeführten Ladungen plus des neuen
Auftrag den Gesamtladebetrag von EUR 2.500,- überschreitet.
Welche Karten sind davon betroffen?
Die Änderung betrifft ausschließlich anonyme Quick Wertkarten und Affinity
Wertkarten.
Die Quick Börse auf Ihrer Maestro Bankomatkarte unterliegt
keiner betraglichen Einschränkung.
Download der aktuellen Kundenrichtlinien (pdf)
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